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Brüssel schaut genauer hin: Mikroplastik durch Windkraft, Umweltfolgen und Förderung auf dem Prüfstand

12. Sep. 2026

Eine parlamentarische Anfrage bringt die Umweltfolgen von Windenergieanlagen auf die Tagesordnung der EU-Kommission. Im Mittelpunkt: Abrieb von Rotorblättern, Mikroplastik und die Frage, wie dies mit den europäischen Umweltzielen vereinbar ist.

Am 5. Juni 2026 reichte der österreichische Europaabgeordnete Gerald Hauser eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission ein. Unter der Nummer E-002323/2026 trägt sie den Titel „Environmental and health effects of microplastics shed from wind turbines“ – Umwelt- und Gesundheitsfolgen von Mikroplastik aus Windenergieanlagen. Das Europäische Parlament führt die Anfrage offiziell in seiner Dokumentation. (Europäisches Parlament)

Hauser wollte von der Kommission unter anderem wissen, wie sie die Freisetzung von Mikroplastik durch die Erosion von Rotorblättern bewertet und wie dies mit dem europäischen Ziel zur Verringerung der Mikroplastikbelastung vereinbar ist. In seiner Anfrage berief er sich dabei auch auf wesentlich höhere Abriebschätzungen; diese sind allerdings wissenschaftlich umstritten und sollten nicht als gesicherte Größenordnung übernommen werden. (Pappers Politik)

Am 12. August 2026 antwortete die Europäische Kommission. Umweltkommissarin Jessika Roswall erklärte im Namen der Kommission, dass ihr die Umweltprobleme durch absichtlich und unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik bekannt seien. In ihrer Antwort verweist die Kommission ausdrücklich auch auf wissenschaftliche Untersuchungen zu Kunststoffemissionen durch erodierende Rotorblätter von Windenergieanlagen. (Pappers Politik)

Damit ist das Thema inzwischen offiziell Gegenstand der europäischen Umweltpolitik und parlamentarischen Befassung.

Rotorblätter verlieren Material

Dass Rotorblätter durch Witterung und Betrieb erodieren, ist wissenschaftlich dokumentiert. Besonders die Vorderkanten sind Regen, Hagel und anderen Partikeln bei sehr hohen Geschwindigkeiten ausgesetzt.

Eine 2025 in der Fachzeitschrift Wind Energy Science veröffentlichte Untersuchung beschäftigt sich ausdrücklich mit Mikroplastikemissionen infolge der Erosion von Rotorblättern.

Für eine moderne 15-MW-Offshoreanlage mit einem Schutzsystem auf Polyurethanbasis errechneten die Wissenschaftler durchschnittlich rund 240 Gramm Materialverlust pro Anlage und Jahr. Die Untersuchung umfasst allerdings nicht sämtliche denkbaren Emissionen während Installation, Wartung und Rückbau.

Die EU-Kommission führt genau diese wissenschaftliche Arbeit in ihrer Antwort vom 12. August als Quelle an. (Pappers Politik)

Wissenschaftliche Studie in „Wind Energy Science“

Für geplante Windenergieanlagen in Waldgebieten ergibt sich daraus eine konkrete Umweltfrage: Welche Beschichtungen und Kunststoffe werden über Jahrzehnte tatsächlich abgetragen, wo verbleiben diese Stoffe und wie werden Boden und Wasser geschützt?

Mikroplastik: Die EU will die Belastung deutlich reduzieren

Die Problematik geht weit über Windenergie hinaus. Die EU hat sich vorgenommen, die Freisetzung von Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren.

Die Kommission nennt als wesentliche unbeabsichtigte Quellen unter anderem Farben und Beschichtungen, Reifenabrieb, Kunststoffgranulat, synthetische Textilien und Geotextilien. Gleichzeitig stellt sie in ihrer Antwort ausdrücklich fest, dass die bisher untersuchten Kunststoffemissionen von Windenergieanlagen deutlich niedriger als bei anderen Quellen liegen. (Pappers Politik)

Das ändert jedoch nichts an der Frage, wie solche Emissionen bei Anlagen in ökologisch sensiblen Gebieten bewertet werden.

EU-Kommission zum Thema Mikroplastik

Rotorblätter: Auch beim Recycling reagiert Brüssel

Nicht nur der Abrieb, sondern auch das Ende der Lebensdauer der Anlagen beschäftigt die EU.

In der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2026/718 wird auf die besondere Herausforderung der Verbundwerkstoffe in Rotorblättern eingegangen. Bis 2040 wird mit erheblichen Mengen ausgedienter Rotorblatt-Verbundwerkstoffe gerechnet.

Für die von der Verordnung erfassten Beschaffungsverfahren werden deshalb konkrete Anforderungen an die Recyclingfähigkeit gestellt.

EU-Verordnung 2026/718 bei EUR-Lex

Damit wird deutlich: Die Frage, was nach Jahrzehnten Betriebszeit mit Rotorblättern geschieht, ist auch auf EU-Ebene zu einem konkreten Regulierungsthema geworden.

Auch die Förderung wird neu ausgerichtet

Parallel dazu verändert Deutschland die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

Mit der im Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen EEG-Novelle spricht das Bundeswirtschaftsministerium selbst von einem „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“. Neue Anlagen sollen stärker auf Markt- und Netzsignale reagieren. Auch Netzengpässe und die dadurch entstehenden Systemkosten sollen künftig stärker berücksichtigt werden.

Bundeswirtschaftsministerium zur EEG-Novelle 2026

Damit rückt neben der reinen Stromerzeugung zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, wo zusätzliche Windenergieanlagen netztechnisch sinnvoll sind und welche Folgekosten ihr Ausbau verursacht.

Was bedeutet das für Windkraft im Wald?

Gerade bei Windenergieanlagen in Waldgebieten sollten deshalb nicht allein Leistung und Stromertrag betrachtet werden.

Zur vollständigen Umweltbilanz gehören auch Rodungen und dauerhafte Flächeninanspruchnahme, Fundamente, Zufahrtswege und Kranstellflächen, Eingriffe in Boden und Wasserhaushalt, Rotorblatterosion, verwendete Materialien sowie Rückbau und Recycling.

Besonders in Waldgebieten, in der Nähe von Quellen oder in Wasserschutzgebieten stellt sich die Frage, wie mögliche Einträge in Boden und Wasser über eine Betriebsdauer von mehreren Jahrzehnten bewertet und überwacht werden.

Unser Fazit

Die Anfrage vom 5. Juni 2026 und die Antwort der EU-Kommission vom 12. August 2026 zeigen: Mikroplastik durch die Erosion von Rotorblättern ist inzwischen ausdrücklich Gegenstand der politischen und wissenschaftlichen Befassung auf europäischer Ebene. (Europäisches Parlament)

Gleichzeitig verschärft die EU Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Rotorblättern und Deutschland richtet die Förderung erneuerbarer Energien stärker an Markt, Netzen und Systemkosten aus.

Für die Diskussion über Windenergieanlagen im Wald sind das wichtige Entwicklungen. Eine umfassende Bewertung sollte deshalb den gesamten Lebenszyklus betrachten:

vom Bau über jahrzehntelangen Betrieb und Materialverschleiß bis zum vollständigen Rückbau und Recycling.

Quellen

Europäisches Parlament – Anfrage E-002323/2026 vom 5. Juni 2026

Anfrage und Antwort der EU-Kommission vom 12. August 2026

Wind Energy Science – Studie zur Mikroplastikemission durch Rotorblatterosion

Europäische Kommission – Mikroplastik

EUR-Lex – Durchführungsverordnung (EU) 2026/718

Bundeswirtschaftsministerium – EEG-Novelle und Netzanschlusspaket 2026

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