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Keine Mehrheit für Abschaffung des WindBG

9. Mai 2026

Am 8. Mai 2026 befasste sich der Bundestag erstmals mit zwei Initiativen der AfD zum Ausbau der Windenergie.

Die Fraktion fordert sowohl die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), als auch einen vorläufigen Stopp weiterer Windkraftprojekte. Nach der Debatte wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Die AfD begründet ihre Forderungen mit Eingriffen in die Planungshoheit der Länder, steigenden Stromkosten und einem aus ihrer Sicht ineffizienten Ausbau der Windenergie. Zudem soll der Bau neuer Anlagen bis Ende 2027 weitgehend ausgesetzt werden. Weitere Forderungen betreffen strengere Vorgaben für Rückbau, Recycling und die Finanzierung von Windkraftanlagen.

Die übrigen Fraktionen lehnten die Vorschläge überwiegend ab. CDU/CSU sehen Windenergie als wichtigen Bestandteil der Energieversorgung, sprechen sich jedoch für eine bessere Steuerung des Ausbaus aus. Die SPD verweist auf Vorteile für Versorgungssicherheit, Kommunen und Arbeitsplätze. Bündnis 90/Die Grünen betrachten die Anträge als grundsätzliche Ablehnung erneuerbarer Energien. Die Linke kritisierte neben der AfD auch energiepolitische Positionen der Bundesregierung und bekräftigte die Bedeutung erneuerbarer Energien für die Verringerung fossiler Abhängigkeiten.

WANN geht es endlich mal um SACHPOLITIK und das realistische Reflektieren der Auswirkungen dieses Gesetzes?

Das Aufrechterhalten dieser Brandmauer-Ideologie muss endlich ein Ende haben!

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