
HIER geht´s zum Video: https://www.youtube.com/shorts/hji2h9NRkUk
Die Thüringer Landesregierung öffnet am 18.12.2025 die Wälder für Windräder und Solaranlagen. Nach jahrelanger Ablehnung setzt die CDU nun genau das um, was sie im Wahlkampf ausgeschlossen hatte. Warum es zu diesem Kurswechsel kam, wer davon profitiert und was das für das Grüne Herz Deutschlands bedeutet.
@unzensiert / @unzensiertV2
Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel 2025/2026,
wurde in einer eilig anberaumten Sondersitzung des Thüringer Landtags
am 10.12.2025 das „Erste Thüringer Entlastungsgesetz“ in erster Lesung
behandelt.
Laut Medieninformation 122-2025 der TSK sei das Ziel des Gesetzes …
“die Entlastung von Kommunen, Wirtschaft und Bürgern. Durch den Wegfall
von Berichtspflichten, verkürzte Verfahren und digitale Kommunikation werden
Ressourcen frei und Prozesse beschleunigt. Das Entlastungsgesetz ist der
Startpunkt für weitere Modernisierungsschritte. ……“
https://thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/122-2025
Das „Erste Thüringer Entlastungsgesetz“ stellt schwere Eingriffe in
bestehende Umwelt-, Planungs- und Beteiligungsrechte dar. Der Titel
erweckt den Eindruck eines harmlosen vereinfachenden Gesetzes.
Vielmehr bedeuten im „Gesetzespaket“ mehrere Artikel die systematische
Beschleunigung energiewirtschaftlicher Verfahren, mit massiven Auswir-
kungen auf das Ökosystem Wald, den Artenschutz, die Bürgerbeteiligung.
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/104866/8_2487_erstes_thueringer_entlastungsgesetz_vorabdruck
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/104939/8_2543_erstes_thueringer_entlastungsgesetz_ueberpruefung_und_vereinfachung_der_foerderinstrumente_und_strukturen_im_freistaat_thueringen_konsequent_fortsetze
Hinsichtlich des Gesetzes zur Weiterentwicklung Thüringenforst ist Folgendes zu sagen:
Der Gesetzesentwurf beeinhaltet die Einschränkung, dass der ThürForst nur dort bauen darf, wo die die kommunale Bauplanung zur Umsetzung der Regionalplanung erfolgt. Die Regionalplanung weist die Vorranggebiet aber hauptsächlich auf privaten Flächen aus. Kommunale Waldflächen sind so gut wie nicht, von der Regionalplanung (zumindest der in Mittelthüringen) betroffen. Weiterhin bedarf es auf den Vorrangflächen keiner Bauplanung. Dem entsprechend könnte der Thüringenforst auch die Kommunale Bauplanung mit Verweis auf die Vorrangflächen umgehen.