GEMEINSAM für einen windkraftfreien Wald!
Wie kann ich das Projekt unterstützen?
Die beste Möglichkeit der Unterstützung
Stellungnahme bis zum 09.10.2026 abgeben
„Jeder Bürger, jede Gemeinde- oder Stadtverwaltung, jeder Unternehmer, jede Institution und jeder Verein ist aufgerufen bis zum 09.10.2026 eine Stellungnahme gegen diese folgenreichen Pläne einzureichen.
Auf der Seite „Unterstützen“ haben wir für Sie Informationen und Hilfestellungen zusammengestellt. Durch bereits vorbereitete, auf die einzelnen Regionen abgestimmte Module können Sie Ihre persönliche Stellungnahme in nur etwa fünf Minuten erstellen. Bitte vertrauen Sie darauf, dass wir dies mit größtem Verantwortungsbewusstsein getan haben. Für Sie entstehen dabei keinerlei Folgeaktionen oder Verbindlichkeiten!
Was ist eine Stellungnahme?
Eine Bürgerstellungnahme zu einem geplanten Vorhaben ist eine Meinungsäußerung von Einzelpersonen oder Gruppen, die ihre Ansichten, Bedenken gegen das geplante Projekt zum Ausdruck bringen.
Die Stellungnahmen können verschiedene Aspekte wie zum Beispiel Umweltauswirkungen, Landschaftsschutz, Lärm, Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsfragen beinhalten.
Ihr Zweck ist es, den Entscheidungsträgern und anderen Interessengruppen Informationen und Standpunkte zur Verfügung zu stellen, um eine fundierte Entscheidung über das Vorhaben zu ermöglichen.
Wie kann ich eine Stellungnahme abgeben?

Digitale Hilfe beim Formulieren
Am einfachsten erstellen Sie Ihre Stellungnahme mit dem Stellungnahme-Assistenten. Für die Vorranggebiete des 2. Entwurfs des Sachlichen Teilplans „Windenergie“ für Mittelthüringen führt er Sie Schritt für Schritt durch passende, ortsbezogene Argumente.
HIER geht’s zum Stellungnahme-Assistenten.
Wichtig: Ergänzen Sie die Vorschläge um eigene Beobachtungen und konkrete Bezüge zum jeweiligen Vorranggebiet. Erst durch diese Individualisierung wird daraus Ihre persönliche Einwendung, die gezielt geprüft und in der Abwägung berücksichtigt werden kann.

Alternativ: Vorgefertigte Stellungnahmen nutzen
Für die einzelnen Vorranggebiete unserer Region haben wir Stellungnahmen als Entwurf vorbereitet. Grundlage ist der Vergleich zwischen dem ersten und zweiten Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ sowie der jeweils dazugehörigen Prüfbögen und Prüfkriterien.
Die Entwürfe stehen als Word-Dateien zum Download bereit und können individuell ergänzt und angepasst werden.
- Persönliche Daten: Ergänzen Sie Ihre Kontaktdaten, das aktuelle Datum und Ihre Unterschrift.
- Individuell ergänzen: Fügen Sie eigene Beobachtungen, Erfahrungen und weitere wichtige Aspekte hinzu. So wird aus dem Entwurf Ihre persönliche Einwendung.
Nutzen Sie dazu die Beispiele für eigene Ergänzungen, die weiter unten nach Kategorien geordnet sind. - Gut lesbar: Prüfen Sie vor der Abgabe, ob alle Angaben vollständig und verständlich sind.
Gegenüberstellung 1. und 2. Entwurf (2024/2026)
Für die einzelnen Gebiete finden Sie hier eine direkte Gegenüberstellung der Planungen aus dem 1. Entwurf (2024) und dem aktuellen 2. Entwurf (2026) als PDF.

Stellungnahme einreichen
Sie können Ihre Stellungnahme direkt bei der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen einreichen oder sie bei einer unserer Sammelstellen abgeben. Die offizielle Beteiligungsfrist endet am 9. Oktober 2026.
Direkte Einreichung per Post:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 221 – Regionale Planungsstelle Mittelthüringen
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Direkte Einreichung per E-Mail:
Abgabemöglichkeiten bei uns vor Ort:
- Georgenthal: Initiativgruppe „Keine Windkraft im Wald“, Am Finkenberg 10, 99887 Georgenthal
- Georgenthal: Sekretariat der Verwaltung, Tambacher Str. 2, 99887 Georgenthal
- Georgenthal: Poststelle, Sankt-Georg-Straße 12, 99887 Georgenthal
- Georgenthal: Campingplatz Paulfeld & Gaststätte Paulfeld Baude, Straße am Steinbühl 3, 99887 Georgenthal
Wir sammeln Ihre Stellungnahmen: Sie können Ihre ausgefüllte Stellungnahme gern bei uns oder an einer der genannten Abgabestellen einreichen. Wir sammeln die Unterlagen und übergeben sie gebündelt und fristgerecht bis zum 9. Oktober 2026 bei der Regionalen Planungsstelle in Weimar.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hilfestellung zur Formulierung eigener Standpunkte
Beispiele für eigene Ergänzungen der Stellungnahme
Gesundheitliche Auswirkungen
Infraschall
Ich fürchte unter den bekannten Stressbelastungen durch Infraschall, wie Konzentrations- und Schlafstörungen, Übelkeit, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus und Herz-Kreislauferkrankungen leiden zu müssen.
Akustische Belästigung
Ich empfinde Eiswurf, Schattenschlag und Lärm in unserem großen Wanderwegenetz als nicht hinnehmbare Gefahr / Immission. Gemäß des EU-Versorgungsprinzips ist die 30 Jahre veraltete DIN-Klassifizierung 45680 von Infraschall dringend neu zu bewerten und anzupassen.
Stroboskop-Effekt
Ich befürchte durch den periodischen Schattenwurf der rotierenden Flügel einen Stroboskop-Effekt, der bei bestimmten Lichtverhältnissen zu erheblicher visueller und gesundheitlicher Belastung führen kann.
Nächtliche Befeuerung
Ich sehe in der nächtlichen Warnbefeuerung der Anlagen eine erhebliche Beeinträchtigung des Schlafs der Anwohner sowie eine Störung nachtaktiver Tierarten in unserem Waldgebiet.
Tieffrequenter Schall
Neben dem klassischen Infraschall befürchte ich zusätzliche gesundheitliche Belastungen durch tieffrequenten, hörbaren Schall, der von der aktuellen Regelmesstechnik nur unzureichend erfasst wird.
Umwelt- und Naturschutz
Schädigung der Tier– und Pflanzenwelt
Ich finde die Vernichtung von unzähligen Fledermäusen, Vögeln und Insekten durch WEA inakzeptabel. Gerade in einem so großen, geschlossenen Waldsystem wie unserem, sind unzählige Tier- und Pflanzenarten beheimatet.
Beeinträchtigung der Natur
Ich empfinde die Zerstörung meiner Heimat und der Naherholungsgebiete durch die schädlichen Umwelteinflüsse der WEA inakzeptabel.
Klimaschutz
Ich erwarte, dass die in mehreren Studien nachgewiesenen Auswirkungen auf das Klima und Wetter, insbesondere in einer Waldregion, berücksichtigt werden. Es ist nachgewiesen, dass Rotorblätter die Bodenfeuchte nach oben wirbeln und in der Folge wärmere Luftpartikel auf den Boden gedrückt werden. Wenn der Waldboden dadurch schneller austrocknet und das Abregnen durch die Luftverwirbelung beeinträchtigt wird, ist der Wald um ein Vielfaches gefährdeter für den Borkenkäferbefall.
Verstoß gegen den gesetzlichen Artenschutz
Ich weise darauf hin, dass § 44 Bundesnaturschutzgesetz die Tötung und erhebliche Störung streng geschützter Arten ausdrücklich verbietet und fordere eine lückenlose artenschutzrechtliche Prüfung vor jeder weiteren Planung.
Fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung
Ich fordere gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz eine vollständige Verträglichkeitsprüfung möglicher Auswirkungen auf benachbarte Natura-2000-Gebiete, bevor über das Vorranggebiet entschieden wird.
Barotrauma bei Fleddermäusen
Ich befürchte, dass Fleddermäuse durch den plötzlichen Luftdruckabfall an den Rotorblättern auch ohne direkte Kollision tödliche innere Verletzungen (Barotrauma) erleiden – ein Risiko, das über die reine Kollisionsgefahr hinausgeht.
Gefährdung von Trinkwasser und Quellen
Ich befürchte, dass Bauarbeiten, Zuwegung und Fundamentierung der Anlagen die Wasserführung im Waldboden verändern und damit unsere örtliche Trinkwasser- und Quellversorgung gefährden.
Öl-Leckagen aus Getriebe und Trafostationen
Ich sehe im Betrieb der Anlagen ein Risiko für Boden und Grundwasser durch mögliche Leckagen von Getriebe-, Hydraulik- und Trafoölen im sensiblen Waldökosystem.
Zerschneidung unzerschnittener Lebensräume
Ich lehne die Zerschneidung bislang unzerschnittener, zusammenhängender Waldlebensräume durch Zuwegung und Kranstellflächen ab, da dies Wanderkorridore und Rückzugsräume für Wildtiere dauerhaft zerstört.
Sicherheitsbedenken
Brandgefahr
Ich weise auf die große Brandgefahr hin: Weder die benötigte Löschtechnik noch eine ausreichende Zuwegung für schwere Feuerwehrfahrzeuge sind im unwegsamen Waldgelände vorhanden, wodurch ein Waldbrand im Ernstfall nur schwer unter Kontrolle zu bringen wäre.
Betonfundamente
Ich befürchte, dass die riesigen Betonfundamente nach dem Rückbau im Waldboden verbleiben und eine Wiederaufforstung verhindern.
Eiswurf und Eisfall
Ich befürchte im Winter herabfallende Eisstücke von den Rotorblättern, die im Umfeld der Anlagen und entlang angrenzender Wanderwege eine erhebliche Gefahr für Personen darstellen.
Beeinträchtigung von Luftverkehr und Radar
Ich weise darauf hin, dass die Anlagen als Luftfahrthindernis wirken und Störechos bei Wetter- und Flugradar verursachen können, was ich als zusätzliches Sicherheitsrisiko bewerte.
Wirtschaftliche und finanzielle Bedenken
Wertverlust von Immobilien
Ich befürchte einen signifikanten Wertverlust meiner Immobilie und werde Schadenersatz einfordern. Eine Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung belegt einen deutlichen Wertverlust von Wohnimmobilien im Umfeld von Windkraftanlagen, besonders bei älteren Häusern in ländlichen Lagen wie unserer.
Tourismus und Vermietung
Ich befürchte finanzielle Verluste bei der Vermietung meines Ferienobjektes durch ausbleibende Gäste – eine echte Existenzgefahr angesichts meiner Investitionen. Laut einer Studie des CenTouris-Instituts der Universität Passau würde rund ein Fünftel der Mittelgebirgsurlauber einen Ort mit Windkraftanlagen künftig meiden.
Gastronomie und geschäftsansässige Unternehmen
Unsere Region mit ihren zahlreichen Kur- und Erholungsorten lebt vom Tourismus – ein Großteil der Bevölkerung ist wirtschaftlich davon abhängig. Bleiben die Gäste aus, träfe das nicht nur meine Existenz, sondern auch die Nahversorgung im Ort: Gaststätten, Supermärkte und Geschäfte wären durch ausbleibende Besucher erheblich beeinträchtigt.
Kosten-Nutzen-Verhältnis
Ich sehe die Installationskosten von WEA auf bewaldeten Bergen im Vergleich zu den Verlusten im Tourismusbereich als nicht verhältnismäßig an.
Wirtschaftlichkeit nur durch Förderung
Ich gebe zu bedenken, dass viele Windkraftprojekte ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich wären und die Kosten für Redispatch und steigende Netzentgelte letztlich von der Allgemeinheit über die Stromrechnung getragen werden.
Persönliche und soziale Bedenken
Beeinträchtigung des Wohnkomforts
Die WEA stehen mir im Winter in der Sonne, was ich als Beeinträchtigung meines Wohnkomforts empfinde.
Sozialer Unfrieden
Ich befürchte Unfrieden zwischen Eigentümern der Grundstücke und den Bewohnern der Orte.
Forderung nach Kompensation
Ich fordere finanzielle Entschädigung und ziehe eine Klage in Erwägung.
Bewahrung der lokalen Identität
Ich lehne Experimente mit einem Ort, der mehr als 100 Jahre Kur- und Erholungsort ist, strikt ab.
Spaltung der Dorfgemeinschaft
Ich beobachte bereits jetzt, wie die Planungen Nachbarn und Vereinsmitglieder gegeneinander aufbringen, und befürchte eine dauerhafte Spaltung unserer Dorfgemeinschaft.
Übergehen der lokalen Bevölkerung
Ich habe den Eindruck, dass Entscheidungen über den Kopf der ansässigen Bevölkerung hinweg getroffen werden, ohne dass unsere Ortskenntnis und unsere Bedenken ausreichend einbezogen werden.
Gefährdung historischer Sichtachsen
Ich befürchte, dass die weithin sichtbaren Anlagen historisch gewachsene Sichtachsen auf unsere Orts- und Landschaftsbilder dauerhaft und unwiederbringlich beeinträchtigen.
Energiepolitische Standpunkte
Bestehende Energieerzeugung
Ich betone, dass der Landkreis Gotha bereits an siebter Stelle der Bundesländer Sachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei der Energieerzeugung durch Windräder und Solaranlagen steht und zudem über dem deutschlandweiten Durchschnitt liegt. Quelle: MDR Data – Recherche von Katharina Forstmair
Dunkelflauten gefährden die Versorgungssicherheit
Ich gebe zu bedenken, dass die Windenergie an vielen Tagen im Jahr, insbesondere bei sogenannten Dunkelflauten, nur einen Bruchteil ihrer Nennleistung liefert und daher keine verlässliche Grundlage der Energieversorgung sein kann.
Fehlende Netzstabilität durch fehlende Schwungmasse
Ich weise darauf hin, dass Windkraftanlagen anders als klassische Kraftwerke keine Schwungmasse ins Netz einbringen und damit zur Netzstabilität nur eingeschränkt beitragen können.
Standort ungeeignet für wirtschaftliche Windenergie
Ich bezweifle die Eignung unserer bewaldeten Mittelgebirgslage als wirtschaftlicher Windkraftstandort und fordere eine unabhängige Prüfung der tatsächlich zu erwartenden Volllaststunden vor einer Ausweisung.
Rechtliche und verfahrensrechtliche Bedenken
Gerichtsurteile zu Gesundheitsschäden durch Windkraft
Ich weise darauf hin, dass ein französisches Berufungsgericht 2021 einem Ehepaar 128.000 Euro Schadenersatz für gesundheitliche Schäden durch einen nahegelegenen Windpark zusprach – ein Präzedenzfall, der zeigt, dass die gesundheitlichen Sorgen der Anwohner ernst zu nehmen sind.
Beschleunigungsgesetze und der spätere Rechtsweg
Ich weise darauf hin, dass mit dem seit Juli 2026 geltenden „Ersten Thüringer Entlastungsgesetz“ Genehmigungs- und Planungsverfahren in Thüringen beschleunigt werden sollen. Nach Abschluss des Planungsverfahrens bleibt Betroffenen in der Regel nur noch der gerichtliche Weg gegen einzelne Anlagen offen. Umso wichtiger ist es, das jetzt noch bestehende Beteiligungsrecht in diesem Verfahren konsequent zu nutzen.
Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung
Sie können das Projekt am besten unterstützen indem Sie darüber sprechen und unsere Website publik machen. Dies geht zum Beispiel sehr einfach über einen Aushang in Ihrem Unternehmen. Gerne können Sie unsere Website auch über Social Media teilen. Nutzen Sie auch unser Download-Material für ihre eigenen Kampagnen oder sprechen Sie uns für Kooperationen an.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unsere Online-Petition auf Change.org zu unterschreiben.
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