
Die letzte Änderung des § 10 Thüringer Waldgesetz erfolgte durch das „Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes“ vom 6. Februar 2024, verkündet am 22. Februar 2024.
Die Novellierung des Thüringer Waldgesetzes, insbesondere § 10, zielt darauf ab, den Bau von Windenergieanlagen (WEA) im Wald zu regeln.
Die wichtigsten Gründe für die Änderung sind:
1. Ausbau der Erneuerbaren Energien • Thüringen will bis 2040 klimaneutral werden und braucht mehr Flächen für Windkraft. • Da Freiflächen oft begrenzt sind (z. B. durch Siedlungen oder Landwirtschaft), wird der Wald als möglicher Standort in Betracht gezogen.
2. Klarere Regelungen für Windkraft im Wald • Vor der Änderung war die Rechtslage uneinheitlich – einige Waldgebiete waren tabu, andere nur unter strengen Auflagen nutzbar. • Die neue Fassung soll Planungssicherheit für Investoren schaffen, aber gleichzeitig ökologische Mindeststandards festlegen.
3. Kompromiss zwischen Forstwirtschaft und Energiewende • Waldbesitzer und Forstwirtschaft befürchteten Flächenverluste und Schäden durch Windrad-Bau. • Die geänderte Regelung soll nur bestimmte Waldflächen (z. B. ohnehin geschädigte oder forstwirtschaftlich weniger ertragreiche Gebiete) für Windkraft freigeben.
4. Naturschutzauflagen • Kritiker warnen vor negativen Folgen für Tiere (z. B. Fledermäuse, Rotmilane). • Deshalb enthält § 10 nun strengere Abstandsregelungen zu Schutzgebieten und Vorgaben für Artenschutzgutachten.
Was ändert sich konkret?
• § 10 regelt jetzt explizit, unter welchen Bedingungen Waldflächen für Windenergie genutzt werden dürfen. ◦ Beispiel: Nur auf Kahlflächen oder in wirtschaftlich schwächeren Forsten. • Priorisierung von bereits vorbelasteten Flächen (z. B. durch Sturmwurf oder Borkenkäfer).
• Ausschluss von alten Laubwäldern und Naturschutzgebieten.
• Verpflichtende Wiederaufforstung an anderer Stelle, wenn Wald für Windkraft gerodet wird. zentralen Kritikpunkte an der Novelle des Thüringer Waldgesetzes (§ 10) im Zusammenhang mit Windkraft! Die Änderungen wurden zwar mit dem Argument des Klimaschutzes vorangetrieben, aber dabei gerieten Artenschutz, Biodiversität und kulturelles Erbe oft in den Hintergrund.
Hier die Probleme im Detail:
1. Bedrohung seltener Arten & Pflanzen (Rote Liste)
• Viele Waldgebiete in Thüringen sind Hotspots seltener Arten (z. B. Arnika, Orchideen, seltene Moose oder Flechten).
• Tiere wie Fledermäuse, Schwarzstörche oder Wildkatzen leiden unter den Eingriffen (Rodung, Bauverkehr, Schallimmissionen).
• § 10 hätte strengere Schutzmechanismen für diese Arten vorschreiben müssen – stattdessen wurden oft nur pauschale Mindestabstände festgelegt.
2. Verlust von Biotopen & alten Waldstandorten
• Windkraft-Bau bedeutet: ◦ Großflächige Rodungen (auch wenn nur Teilflächen genutzt werden, braucht es Zufahrtsstraßen und Fundamente). ◦ Bodenverdichtung durch schwere Maschinen – ein Problem für empfindliche Waldökosysteme. ◦ Lichtungs-Effekte, die schattige, feuchte Waldbereiche zerstören (wo viele seltene Arten leben).
3. Kulturgut „Qualitätsländereien“ & historische Waldnutzung
• Thüringen hat jahrhundertealte Waldtraditionen (z. B. Hutewälder, Niederwaldwirtschaft).
• Windkraft-Projekte können historische Landschaftsbilder zerstören (z. B. im Thüringer Wald oder Schiefergebirge).
• Es fehlt eine verpflichtende Prüfung kulturhistorischer Aspekte vor der Genehmigung. Warum wurde das ignoriert?
• Politische Priorisierung der Energiewende → „Overriding Public Interest“ (übergeordnetes Interesse) rechtfertigt oft Eingriffe in Natur.
• Wirtschaftlicher Druck → Windkraft-Lobby vs. Naturschutzverbände.
• Mangelnde Detailprüfung → Artenschutzgutachten werden oft oberflächlich abgearbeitet. Was fordern Kritiker? • Verbot von Windkraft in alten Laubwäldern & Natura-2000-Gebieten.
• Striktere Artenschutzprüfungen (nicht nur für Vögel, sondern auch für Pflanzen & Kleintiere).
• Kompensationspflicht (z. B. Aufforstung an anderer Stelle mit gleicher ökologischer Wertigkeit).
• Beteiligung von Heimat- und Naturschutzverbänden bei Standortplanungen.
Fazit:
Die Änderung von § 10 war kein ausgewogener Kompromiss, sondern eine einseitige Priorisierung der Windkraft – auf Kosten seltener Arten und kultureller Landschaften.
Es bleibt abzuwarten, ob Gerichte oder Nachbesserungen hier noch Korrekturen erzwingen.
Was tun?
• Beschwerden bei Landesregierung & Umweltministerium.
• Unterstützung von Klagen.
• Lokale Initiativen für Alternativ-Standorte (z. B. bereits versiegelte Flächen statt Wald).