Liebe Mitstreiter,
viele von Euch fragen sich, wie der aktuelle Stand unserer Einsatzes für den Schutz des Thüringer Waldes ist. Entgegen kursierender Gerüchte, dass „die Sache vom Tisch sei“, möchten wir klarstellen: Das ist falsch!
Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen prüft derzeit die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Unterlagen (Frist war der: 25.04.2024). Je nach Ergebnis wird der Plan entweder überarbeitet und erneut ausgelegt oder direkt beschlossen. Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss dieser Bearbeitung. Wir achten streng auf entsprechende Veröffentlichungen im Thüringer Staatsanzeiger. Die Bedrohung für die Natur unserer Heimat, insbesondere den Thüringer Wald, bleibt weiterhin bestehen.
I. Petition „Keine Windkraft im Wald“
Der Petitionsausschuss teilte nach Beratung in der vorherigen Legislaturperiode mit:
„Im Ergebnis der Beratung stellte der Petitionsausschuss fest, dass sich aus der Stellungnahme der Landesregierung ergibt, dass Ihrer Forderungen nach Einbindung der Öffentlichkeit und der Träger vor Ort betroffener Belange im Verfahren der Erstellung des sachlichen Teilplans im Wege des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens Genüge getan wurde und auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat und alternative Standorte geprüft wurden. In diesem Verfahren hätten auch Sie sich Bedenken und Anregungen einbringen können.“ ERGO: Abgeschmettert!
II. Petitionen „Rückbaupflicht von WEA“ und „Ausweisung von Erholungswäldern“
Die neuen Ausschüsse im Thüringer Landtag stehen seit dem 18.10.2024:
- Petitionsausschuss
Vorsitzende: Nadine Hoffmann (AfD)
Stellvertreterin: Claudia Heber (CDU)
Die konstituierende Sitzung des Petitionsausschusses fand am 18.10.2024 statt. Weitere Sitzungen wurden bisher nicht terminiert. ERGO: Ein Funke Hoffnung!
III. Antrag auf Ausweisung von Erholungswäldern
Für ein betroffenes Waldgebiet wurde ein erster Antrag gestellt. Die Reaktion der Behörde war abweisend:
„Für das streitgegenständliche Waldgebiet wurde eine besondere Erholungsfunktion nicht festgestellt, […] so daß dieses nicht als Waldfläche mit Erholungsfunktion gekennzeichnet ist. Die Ausweisung von Wäldern zu Erholungswald ist nur unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 ThürWaldG möglich, welche das für das in Rede stehende Waldgebiet nicht vorliegen.“
Aufgrund fehlender Transparenz bei der Entscheidungsgrundlage beantragten wir Akteneinsicht, die jedoch vom zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Erfurt verweigert wurde. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, diese Offenlegung zu erreichen.
IV. Ausweisung als Naturschutzgebiet
Das betroffene Waldstück könnte auch als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hierzu schreibt das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena:
„[…] Es zählt trotzdem Zuordnung zur Wertstufe vier (= hochgradige naturschutzfachliche Bedeutung) aktuell leider nur zu den Fachvorschlägen für ein längerfristig naturschutzrechtliche strengen Schutz als Naturschutzgebiet, da die personelle Arbeitskapazität des TLUBN als zuständige obere Naturschutzbehörde begrenzt ist.
[…]
In zahlreichen Fällen handelt es sich dabei um langjährige NSG – Planungen, die oft bereits schon einmal in den 90iger Jahren einstweilig sichergestellt waren und für die dringend ein Schutz als NSG angestrebt wird.“
Wir prüfen hier ebenfalls weitere Schritte, um den Schutz des Waldes voranzutreiben.