GEMEINSAM für einen windkraftfreien Wald!

Wie kann ich das Projekt unterstützen?

  Aktuelle Möglichkeiten der Unterstützung:

PETITION des Thüringer Landtags:
„Befristete Aussetzung der Genehmigung von Windkraftanlagen in Thüringen“

JETZT MITZEICHNEN!

 Diese Petition kann bis zum 11.08.2025 gezeichnet werden.

Wenn noch nicht geschehen, zeichnet bitte die Petitionen online oder schriftlich (Brief, E-Mail) mit.

Zur schriftlichen Mitzeichnung (anstatt online) stehen jeweils Mitzeichnungslisten zur Verfügung.

Link zur Unterschriftenliste:
https://petitionen.thueringer-landtag.de/petition/befristete-aussetzung-der-genehmigung-von-windkraftanlagen-in-thueringen/mitzeichnungen/sammelliste

Wenn die Petition von mind. 1.500 Personen (Quorum) unterstützt wird, erhält der Petent Dr. Thomas Bienert, das Recht auf eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss.

Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden!

 

Welches Ziel hat die Petition?

Unsere Petition hat das Ziel die Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen in Thüringen befristet auszusetzen, bis alle Sachlichen Teilpläne „Windenergie“ bei den jeweiligen Regionalen Planungsstellen abschließend behandelt und rechtskräftig sind. 

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Unsere Petition richtet sich dagegen, dass beim Landratsamt des Ilmkreises Bauanträge von Windkraftanlagenbauern bzw. -betreibern trotz Fehlen der Ausweisung von Windvorranggebieten bearbeitet werden müssen. Konkret z.B. aktuell zum Bau von 9 Windrädern auf dem geplanten Windvorranggebiet W-29 in der Gemeinde Stadtilm. 

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Es sind generell alle Kommunen bzw. Landratsämter davon betroffen.

 

Wie wird die Petition begründet?

Unsere Petition hat das Ziel, die Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen in Thüringen befristet auszusetzen, bis die jeweiligen Sachlichen Teilpläne „Windenergie“ bei den jeweiligen Regionalen Planungsstellen abschließend behandelt und rechtskräftig sind. Erst nach solchen Beschlüssen kann und darf klar sein, welche konkreten Gebiete in Thüringen als sogenannte Windvorranggebiete für Windkraftanlagen in Frage kommen. Und erst dann darf sich die Frage nach dem Baurecht stellen.  Im Jahr 2024 wurden die Sachlichen Teilpläne „Windenergie“, z.B. der 2. Sachliche Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen  für das Herkunftsgebiet der Bürgerinitiative „Lebenswertes Ilmtal“, vorgestellt. Dabei wurde der Prozess der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Auch die Bürgerinitiative „Lebenswertes Ilmtal“ hat eine sachbezogene umfangreiche Stellungnahme fristgerecht  mit mehreren hundert Unterstützerunterschriften eingereicht. Eine solche Beteiligungsmöglichkeit suggeriert, dass die demokratische Willensbildung Vorzug vor der Genehmigung von Windkraftanlagen hat. Zudem haben konkret in unserem Gebiet die betroffenen demokratischen Vertreter in den Gemeinderäten (Großliebringen, Dienstedt-Hettstedt) und im Stadtrat (Stadtilm) einstimmig und auch der Kreistag des Ilmkreises mehrheitlich gegen Windräder votiert.

In der Praxis geschieht gegenwärtig jedoch die Aushebelung von Demokratie. Konkret werden Bauanträge für Windkraftanlagen auf Gebieten gestellt, für die die Planungsbehörde auf Grund des laufenden Verfahrens noch gar keine Entscheidung treffen konnte, ob sie als Windvorranggebiet eingestuft werden. Die Landratsämter müssen dennoch diese Anträge bearbeiten und Entscheidungen treffen.

Unsere Bürgerinitiative bezweifelt darüber hinaus generell die Art der Planungen zum fast flächendeckenden Bau von Windkraftanlagen. Ein Großteil der ins Feld geführten Befürwortungspunkte erweisen sich bei genauerer Untersuchung als einseitige, die Risiken und Gefährdungen von Klima, Natur und Mensch bewusst negierende Darstellungen. Das konnten zahlreiche unabhängige Studien u.a. zu Gesundheitsschädigungen, Bodenaustrocknung und-kontaminierung, künstlich erzeugten Temperaturanstieg, Naturzerstörung, Grundwasserverschmutzung usw. nachweisen. Allein die Tatsachen, dass Rotorblätter in Deutschland wegen der Verarbeitung von gefährlichen Stoffen nicht mehr hergestellt werden, ein Deponieverbot gilt und für diese wegen der GFK- und CFK-haltigen Verbundstoffen nicht recycelt werden dürfen, ist ein deutlicher Fingerzeig für eine mangelhafte Nachhaltigkeitsbetrachtung beim Bau von Windkraftanlagen. Zudem fehlt es an nachweisbarer kommunaler Wertschöpfung, Herstellung regionaler Versorgungssicherheit und die Rückbauverpflichtungen verbleiben in der Realität zumeist bei den Flächenbesitzern und nicht bei den Betreibern.

Und auch das Argument der Stromversorgungsnotwendigkeit ist offensichtlich mehr als fragwürdig. Selbst ein großer Energiekonzern wie RWE hat jüngst eingeräumt (DIE ZEIT 25. April 2025), dass der reale Bedarf für dessen Versorgungsgebiet viel geringer ist, als von der ehemaligen Bundesregierung vorgegeben. Sie fordern folglich den Bau von deutlich weniger Windkraftanlagen. 

 

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes?                                                               Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition richtet sich nicht gegen ein konkretes Gesetz, sondern bezweifelt generell die Sinnhaftigkeit der vorgegebenen Flächenausbauziele für Windkraft durch die gescheiterte Bundesregierung und deren unkritische Akzeptanz durch die abgewählte Thüringer Landesregierung. 

Die Thüringer Landesregierung sollte mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung dafür sorgen, dass Flächenziele gänzlich abgeschafft und Erzeugungsziele vor allem konkreter regionaler Bedarfe für die Zukunft definiert werden. Ähnlich haben sich mündlich die Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg geäußert.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Es wurde bereits vom Recht des Widerspruchs mit mehreren hundert Unterstützerunterschriften bei der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt wahrgenommen.

 

Also, sei dabei! Wir haben es jetzt GEMEINSAM in der Hand! 💪🏻

 

MEHR Windräder in Ostthüringen –                                                                                   wie sich Betroffenen einbringen können

Seit dem 14. Juli 2025 können sich Bürger und öffentliche Institutionen in Ostthüringen zu den Windenergie-Plänen für ihre Region äußern.

Damit startet die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen das gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beteiligungsverfahren. In den neun Wochen vom 14. Juli bis zum 15. September 2025 darf jeder, der sich betroffen fühlt, eine Stellungnahme abgeben.

Diese kann sich auf die geplanten Windvorrangflächen, die Begründung dazu und auf den Umweltbericht beziehen. Die Planungsstelle hat eigens dafür ein Online-Beteiligungsportal eingerichtet:

 

Damit verbunden ist die ausdrückliche Bitte, die Stellungsnahmen möglichst online abzugeben. Grund sei die unkomplizierte und direkte Weiterverarbeitung der Anregungen, Hinweise und Bedenken.

 

Bürger ohne Online-Zugang können den Entwurf auch in Papierform einsehen. Die Unterlagen werden in der Regionalen Planungsstelle Gera ausgelegt und außerdem in den Landratsämtern in Schmölln, Greiz, Eisenberg, Schleiz, Saalfeld sowie in den Stadtverwaltungen von Gera und Jena.

 

Also, sei dabei! Wir haben es jetzt GEMEINSAM in der Hand! 💪🏻

 

Aus dem Bericht des MDR vom 13.07.2025 – Link

Unsere Petitionen wurden am 13.02.2025 ab 15:00 Uhr im Petitionsausschuss behandelt!

Hier bekamen wir die echte Chance eine Gesetzesänderung zu forcieren.

Eure Anwesenheit war entscheidend, auch wenn es für die Unterstützer keine spezielle Aufgabe gab — es ging einfach darum zu zeigen, dass wir Thüringer zusammenhalten und uns nicht „beugen“ werden! Inhaltlich war unsererseits alles bestens vorbereitet.

Die öffentlichen Ausschuss-Sitzungen fanden im Plenarsaal des Thüringer Landtages statt.

Parallel zum Live-Stream haben wir selbst eine Videoaufzeichnung durchgeführt.

Wir kämpfen gemeinsam bis zum Schluss und dies mit reinen Zahlen, Daten, Fakten! 💪🏻

Wir haben es jetzt GEMEINSAM in der Hand!

Worum geht es in den Petitionen?

Petition zur Rückbaupflicht von Windkraftanlagen

Problem: Aktuell gibt es in Thüringen kein Gesetz zur Rückbaupflicht für Windkraftanlagen. Die Windkraftbetreiber könnten bei einem Unfall oder am Ende der Nutzungsdauer ihren Müll einfach am Standort liegenlassen. Zudem sind die Rückstellungen für den Abbau der Windkraftanlagen ziemlich niedrig. Aus den uns bekannten Verträgen, ergibt sich, dass diesbezüglich bisher weniger als 10 % durch die Betreiber zurückgelegt werden müssen.

Ziel: Wenn es zu einem Gesetzentwurf kommt, wollen wir Einfluss darauf nehmen, dass Rückstellungen in realer Höhe durch die Betreiber getätigt werden müssen.

Petition zu Schutz- und Erholungswäldern

Problem: Die gesetzliche Ausweisung von Schutz- und Erholungswälder ist vorgesehen, erfolgt jedoch auf Basis einer noch nicht existierenden Rechtsverordnung.

Ziel: Verpflichtung des Normgebers zur Ausweisung, um Einzel-Schutzmaßnahmen vor Windkraftanlagen zu ermöglichen und eine Nutzungsänderung des Waldes zu verhindern.

Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung

 

Sie können das Projekt am besten unterstützen indem Sie darüber sprechen und unsere Website publik machen. Dies geht zum Beispiel sehr einfach über einen Aushang in Ihrem Unternehmen. Gerne können Sie unsere Website auch über Social Media teilen. Nutzen Sie auch unser Download-Material für ihre eigenen Kampagnen oder sprechen Sie uns für Kooperationen an.

Downloads

Logo-Paket

Download (0,5 MB)

Plakate

Download (2,5 MB)

Bauzaunbanner

Download (20 MB)

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