Zahlen, Daten, Fakten

Windvorranggebiete im Thüringer Wald

Vorgaben Bundesgesetz

Über das Vorhaben 

Das Bundesgesetz zur Förderung von Windenergie an Land, das im Februar 2023 in Kraft getreten ist, legt die Grundlage für den Regionalplan fest. Dieses Gesetz gibt verbindliche Ziele für die Nutzung von Flächen für Windenergieanlagen in jedem Bundesland vor. Für Thüringen bedeutet dies, dass bis zum Jahr 2032 etwa 2,2 % der Fläche für Windenergieanlagen verwendet werden müssen. Anhand dieser Vorgaben hat die Regionalplanung Mittelthüringen die Flächenbelegungen konzipiert (siehe 2. Sachlicher Teilplan Windenergie Mittelthüringen).

Thüringen muss bis 2032 ca. 2,2% seiner Fläche für Windkraftanlagen verwenden.

Rund 250 m hohe Windkraftanlagen sind geplant! Zum Vergleich: Die Aussichtsplattform des Berliner Fernsehturms ist auf ca. 203 m Höhe.

Im Thüringer Wald sollen deshalb Teile eines der größten, zusammenhängenden Waldgebiete Thüringens, für die Errichtung von riesigen Windkraftanlagen, die rund 250 Meter hoch sind, abgeholzt werden. Dadurch wird ein gesundes Ökosystem zerstört und es entstehen viele versiegelte Flächen, obwohl der Wald ohnehin schon vom Borkenkäferbefall betroffen ist und genau deshalb in den letzten Jahren zukunftsweisend mit großem finanziellen Aufwand aufgeforstet wurde.

Als Folge dieser Entscheidung besteht die Gefahr, dass viele heimische Tier- und Pflanzenarten bedroht sind und die umliegenden Kur- und Erholungsorte, wie, Georgenthal, Tambach-Dietharz, Finsterbergen, Friedrichroda und Bad Tabarz sowie deren Bewohner, der Tourismus und die Wirtschaft erheblichen Schaden erleiden.

Unsere Region lebt unter anderem vom Tourismus. Die vielen Hotels, Ferienwohnungen, Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten und Betreiber von Ausflugszielen haben erhebliche Investitionen getätigt und müssen ihre Verbindlichkeiten zurückzahlen. Einbrüche im Umsatz stellen eine ernsthafte Bedrohung für ihre Existenz dar.

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Auf den Seiten 272-278 finden Sie den Auszug für unsere Windvorranggebiete W-39, W-40, WG-15. Auf den Seiten 293-295 finden Sie den Auszug für unsere Windvorranggebiete W-41. Auf den Seiten 304-307 finden Sie den Auszug für WG14

Das Waldgesetz

Das am 22.02.2024 veröffentlichte, geänderte Waldgesetz erschwert die geplanten Maßnahmen. Es ist ein Gesetz, das die Bewirtschaftung und den Schutz der Wälder in Thüringen regelt. Es legt unter anderem Regeln für die nachhaltige Nutzung der Wälder, den Schutz vor Schädlingen und Krankheiten sowie den Schutz der biologischen Vielfalt fest. Außerdem enthält es Bestimmungen zur Förderung von Waldbesitzern und zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Wälder.

Unsere Forderung

Das Ziel ist es, dass der 2. Entwurf vom 12.12.2023 komplett überarbeitet werden muss und dazu die Einwände / Stellungnahmen, die für 2 Monate vom 26.02. – 25.04.2024 gestellt werden dürfen, einfließen und berücksichtigt werden.

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