17.11.2025 Landratsamt gibt Entwarnung zum Plan für 15 Windenergieanlagen zwischen Georgenthal und Tambach-Dietharz
Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Einzelne mit den unverhältnismäßig hohen Gewinnsummen bereichern, die zum einen der gesamte deutsche Steuerzahler mit den hohen Umlagen im Strompreis finanziert und zum anderen eine massive Zerstörung des Waldes, der Natur und der Gesundheit für alle zur Folge hat!
Die 1. Beigeordnete Sylke Niebur lügt wohl den Kreistag an…
Entsprechend des Artikels „Entwarnung für Windräder“ von Tobais Leiser in der TA vom 17.11.2025 äußerte die 1. Beigordnete zum Windpark Tambach-Dietharz auf Nachfrage der AfD, dass mangels Antrag keine Informationen zum genauen Standort vorlägen, so dass auch nicht beurteilt werden kann, ob die geplanten Anlagen in einem Trinkwasserschutzgebiet lägen.
Diese Aussage ist falsch. Entsprechend vorliegenden Unterlagen fand ein sog. Scoping-Verfahren gem. § 15 UVPG statt. Dabei hat der Vorhabenträger, die Altus renewables GmBH, der zuständigen Behörde geeignete Unterlagen zu den Merkmalen des Vorhabens, einschließlich seiner Größe oder Leistung, und des Standorts sowie zu den möglichen Umweltauswirkungen vorzulegen (§ 15 Abs. 2 UVPG). Dem entsprechend gehören dazu auch Angaben zu dem Standort. Diese Angaben wurden durch die Altus renewables GmBH dem Landratsamt als zuständige Behörde auch vorgelegt. Dem entsprechend stellt die Aussage der 1. Beigeordneten vor dem Kreistag, wie sie in dem o.g. Artikel wiedergegeben wurde, wohl eine Lüge dar.

Die mutmaßlichen Eigentümer wurden nach Erscheinen des Planes kontaktiert, sind aber zu einer Stellungnahme nicht bereit. JEDER Einheimische weiß hier, um wem es sich handelt…
Täglich erreichen uns zahlreiche Anrufe und E-Mails, die die Wut der einheimischen Bevölkerung widerspiegeln. Das Unverständnis, was in unser aller Wald und unserer Heimat passieren soll, bringt Unruhe in die Bevölkerung und bringt unkontrollierbare Spekulationen in Umlauf. Der eindeutige Wille, unsere Natur zu schützen, wird lauthals kundgetan und zum Glück von allen Stadt- und Gemeinderäten mit Bürgermeistern getragen.