Der Staatsrat hat nach einem Urteil vom 08. März 2024, in seinem Beschluss alle Bestimmungen von drei aufeinanderfolgenden Fassungen des staatlichen Lärmprotokolls für nichtig und rechtswidrig erklärt. Diese Lärmprüfungen sollten die Gesundheit der Anwohner schützen. Das Urteil betrifft laufende Genehmigungen und existierende Windkraftprojekte, wie aus einer Pressemeldung der Windkraftgegner hervorgeht.
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