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RED III – Ein Überblick

28. Juli 2025

KI generiertes Bild von Canva

WAS hat es mit der RED III-Richtlinie auf sich? Hier eine kurze Zusammenfassung:

RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) wird in Deutschland durch ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 umgesetzt. 

Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5% zu steigern und den Ausbau effizienter zu gestalten. Ein wichtiger Bestandteil ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere für Windenergie an Land und Solarenergie. 

Schlüsselpunkte der Umsetzung:

Beschleunigungsgebiete: Die Richtlinie sieht die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten vor, in denen Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien verkürzt werden sollen. 

Vereinfachte Genehmigungsverfahren: In diesen Gebieten sollen Genehmigungen nach einem vereinfachten Verfahren erteilt werden, unter anderem durch die Reduzierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Einführung von Scoping-Verfahren für artenschutzrechtliche Prüfungen.  Fristen: Die RED III-Richtlinie musste bis Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Einige Maßnahmen, wie die Verlängerung der EU-Notfall-Verordnung, wurden bereits umgesetzt. 

Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz: Auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete sollen Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien, wie Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, umgesetzt werden. 

Hintergrund: Die RED III ist eine Überarbeitung der bisherigen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) und enthält neue Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehr und zur Minderung von Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen. 

Die Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das Gesetz zur Umsetzung der RED III, das den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und vereinfachen soll. 

Zusätzliche Informationen: Die Ampelkoalition hatte bereits 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED III vorgelegt, der jedoch aufgrund von Neuwahlen nicht mehr verabschiedet wurde.  Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der RED III dann leider am 11. Juli 2025 zugestimmt. 

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